Ab 1. 1. 2019 neue Startpasspflicht
Liebe Turnerinnen und Turner, liebe Eltern,
der neue Startpass des Deutschen Turner-Bundes dient als Nachweis der Starterlaubnis einer Wettkämpferin bzw. eines Wettkämpfers für einen oder mehrere Mitgliedsverein(e) des DTB und des BTV in einem Fachgebiet.
Jeder Teilnehmer bei einer überörtlichen Meisterschaft (Einzel oder Mannschaft) oder einem Pokalwettkampf des DTB, der DTL oder BTV muß ab 1. 1. 2019 den neuen, bundeseinheitlichen, digitalen DTB-Startpass besitzen.