Bezüglich der Anrechnung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen teilt das BayStMi:
Alle Lizenzen die nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind, können ausnahmsweise auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2022 als gültig angesehen werden.
Weiter kann für das kommende Förderjahr erneut ausnahmsweise auf das Erfordernis verzichtet werden, dass Trainer-/Übungsleiterlizenzen seit dem Stichtag des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden.
Der BTV wird Lizenzen, die bei ihm eingegangen sind und die Vorgaben zur Verlängerung nicht erfüllen, umgehend an die Trainer*innen/Übungsleiter*innen zurücksenden, damit diese für die Bezuschussung eingereicht werden können.
Für Rückfragen steht der BTV gerne zur Verfügung: Tel 089 15702-319, Tel 089 15702-329, Fax 089 15702-317.
Ein Service des Turngau Oberlands an seine Vereine.
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